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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen für
Coachings und Workshops mit Sonja Siegl

1. Allgemeines

Diese „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“ gelten für alle Rechtsgeschäfte mit KundInnen, treten mit Vereinbarung eines Termines per Telefon oder per E-Mail in Kraft und können nur durch schriftliche Individualvereinbarungen verändert werden. Sonja Siegl behält sich Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor, maßgeblich ist die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültige und auf www.siegl-coaching.at einzusehende Fassung.
 

2. Preise

Die Preise gelten bis zum Erscheinen einer neuen Preisliste. Die Preise sind gemäß Kleinunternehmerregelung umsatzsteuerbefreit. Erbrachte Dienstleistungen sind innerhalb von 7 Tagen nach Erhalt einer (Sammel-)Rechnung auf das angegebene Bankkonto von Sonja Siegl zu überweisen. Diese Bedingungen werden mit Auftragserteilung anerkannt und finden Geltung.

 

3. Terminvereinbarungen

Terminvereinbarungen können persönlich, per E-Mail oder Telefon vorgenommen werden, wobei Terminanfragen per E-Mail erst nach einem Bestätigungsmail als bestätigt gelten. Ich bitte um Verständnis, dass ein verspätetes Erscheinen (live vor Ort oder online) im Interesse der FolgeklientInnen von der Beratungszeit abgezogen werden kann.
 

4. Stornobedingungen

Termine die nicht eingehalten werden können, bitte ich mindestens 24 Stunden vorher schriftlich per Mail oder in einem persönlichen Telefonat abzusagen. Für Terminabsagen innerhalb von 24 Stunden vor dem Termin bitte ich höflichst um Verständnis, dass dennoch der volle Betrag in Rechnung gestellt wird.
 

5. Gutscheine

Gutscheine werden direkt persönlich übergeben oder an eine angegebene Adresse zugestellt. Zum Einlösen des Gutscheines bitte ich diesen bei der Terminvereinbarung zu erwähnen und den Gutschein zum Termin mitzubringen.
 

6. Basisinformation Coaching

Coaching ist ein Tätigkeitsbereich der Lebens- und Sozialberatung und darf nur mit
Gewerbeberechtigung ausgeübt werden. § 119 Gewerbeordnung sowie die Verordnung über die
Standes- und Ausübungsregeln für das Gewerbe der Lebens- und Sozialberatung geben den
gesetzlichen Rahmen vor.

 

Prinzipien des Coachings: Auftrag, Selbststeuerung, Selbstverantwortung, Aktive Mitarbeit

Zu Beginn des Coachings legen Coach und Coachee die Inhalte und Zielsetzungen des Coachings fest (Auftrag).
Zweck von Coaching ist eine bessere persönliche Handlungs-, Wahl- und Entscheidungsfreiheit
des Coachee zu erreichen. Der Coach wird den Coachee bei gemeinsamen Treffen im Rahmen
eines ressource-, lösungs- und zielorientierten Prozesses bei der Erarbeitung des Auftrags
anleiten, beraten und unterstützen. Die Gestaltung des Prozesses sowie die Wahl der Methode
unterliegt der Entscheidung des Coachs und kann jederzeit auch ohne Mitteilung an den Coachee
geändert werden. Der Coach wird die eingesetzten Methoden oder Techniken dem Coachee bei
Bedarf erläutern sowie auf mögliche Ergebnisse hinweisen.
Eine erfolgreiche Arbeit erfordert die aktive Mitarbeit des Coachee. Der Coachee sollte bereit
und offen sein, sich mit sich selbst und seiner Situation auseinanderzusetzen und sich persönlich
zu verändern. Die eigentliche Veränderungsarbeit wird von dem Coachee selbst geleistet. Der
Coachee bestimmt die Detailinhalte und Tiefe des Coachings. Der Coachee handelt in jeder Phase der gemeinsamen Arbeit eigenverantwortlich und ist sich dessen bewusst.

7. Abgrenzung zur Therapie und sonstigen Heilbehandlungen

Im Rahmen des Coachings werden kein/e Diagnose, Therapien oder Behandlungen im
medizinischen, psychologischen oder psychotherapeutischen Sinne durchgeführt, oder Heilkunde
im gesetzlichen Sinne ausgeübt. Coaching stellt somit keinen Ersatz für eine medizinische,
psychologische oder psychotherapeutische Diagnose, Therapie oder Behandlung dar. Laufende
Behandlungen in diesen Bereichen sollen daher weder unter- noch abgebrochen werden, oder gar
unterlassen werden.

8. Vorerkrankungen

Diagnosen, psychische Erkrankungen oder Medikamenteneinnahme lassen einen sinnvollen
Coachingprozess oft nicht zu. Im schlimmsten Fall kann es durch Coaching zu negativen
Auswirkungen auf den Heilungsprozess kommen.
Aus diesem Grund hat der Coachee den Coach über Diagnosen, psychische Erkrankungen oder
Medikamenteneinnahme zu unterrichten; der Coach wird seinerseits den Coachee bei Vermutung
des Vorliegens einer (psychischen) Krankheit den Besuch bei einem Angehörigen eines in Betracht kommenden Gesundheitsberufes zur Abklärung des Krankheitsanzeichens oder zur
Heilbehandlung empfehlen.
Darüber hinaus ist der Coachee jedoch für sein Wohlbefinden, seine physische und psychische
Gesundheit während den Coaching-Einheiten in vollem Umfang selbst verantwortlich. Sämtliche
Maßnahmen die der Coachee aufgrund des Coachings durchführt, liegen in seinem
Verantwortungsbereich.

9. Geheimhaltung

Der Coach ist zur Verschwiegenheit über die ihnen anvertrauten Angelegenheiten verpflichtet. Diese Verschwiegenheitspflicht besteht nicht, wenn und insoweit der Coachee den Coach ausdrücklich von dieser Pflicht entbindet oder der Coach aufgrund gerichtlicher oder gesetzlicher Anordnung zur Auskunftserteilung verpflichtet ist. Inwieweit der Coach von der Verpflichtung zur Ablegung eines Zeugnisses, zur Einsichtsgewährung in Geschäftspapiere oder zur Erteilung von Auskünften über die ihm in Ausübung seines Berufes bekannt gewordenen Umstände in gerichtlichen oder verwaltungsbehördlichen Verfahren befreit ist, richtet sich nach den diesbezüglichen Rechtsvorschriften.
Der Coach ist zur Zusammenarbeit mit Kollegen seiner Berufsgruppe oder mit Angehörigen
angrenzender Berufe verpflichtet, wenn dies zur Abklärung einer bestimmten Frage erforderlich
ist.
Der Coach ist berechtigt, zwecks Qualitätssicherung seiner Arbeit die Coachingsituation
anonymisiert in einer Supervisions- oder Intervisionsgruppe zu reflektieren.

10. Recht/ Gerichtsstand
Gerichtsstand ist Wien – Österreich. Es gilt österreichisches Recht.

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